MITGLIEDSCHAFT


Möchten Sie die Bestrebungen des BERNER KAMMERORCHSTER (BKO) unterstützen?

Wir würden uns sehr darüber freuen.

Sie können als Passivmitglied dem BKO beitreten und werden damit rechtlich ein vollberechtigtes Vereinsmitglied mit Stimmrecht an der Mitgliederversammlung. Als Passivmitglied bezahlen Sie einen jährlichen Mitgliederbeitrag.

Obwohl vereinsrechtlich die statutarische Bezeichnung „Passivmitglied“ korrekt ist, verwenden wir lieber den Terminus „Freunde“. Wir leiten Sie deshalb mit dem folgenden Link auf die Seite der Freunde des BKOs weiter. Sie können dort einfach und direkt Ihre Anmeldung einreichen. (Freund werden)

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